

Vermissen Sie Ihr Tier?
Vielleicht wurde Ihr Haustier bereits gefunden und bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere unter gefunden.tierdatenbank.ch publiziert. Daher ist es sinnvoll, zuerst in dieser Datenbank nach Ihrem Tier zu suchen.
Eine Übersicht aller kantonalen Meldestellen finden Sie hier
Nicht gefunden?
Dann melden Sie bitte das Verschwinden Ihres Haustieres unverzüglich der kantonalen Meldestelle unter vermisst.tierdatenbank.ch oder telefonisch unter 0900 848 820 (Fr. 2.13 / Min.) für den Kanton Zürich.
Tiere mit Mikrochip:
Sollte Ihr Tier gechipt sein, setzen Sie sich zusätzlich mit der ANIS in Verbindung und vergewissern sich, dass die von Ihnen hinterlegten Daten wie Telefonnummer etc. vollständig und noch aktuell sind.
Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Ihre Handynummer in der Datenbank registriert ist, damit Sie auch erreichbar bleiben, wenn Sie unterwegs sind.
ANIS - Nationale Datenbank für Tiere mit Mikrochip oder Tätowierungen.
Tel. 0900 55 15 25 (Fr. 0.50 / Min.) (24-Std)
www.anis.ch
Weitere Möglichkeiten:
Gerade bei Katzen macht es Sinn, auch die umliegende Nachbarschaft auf das Verschwinden Ihres Tieres aufmerksam zu machen, sei dies mit Flugblättern, Aushänge bei Tierarzt und Haustierfachgeschäften, in lokalen Geschäften etc.
Ist ihnen ein Tier zugelaufen?
Katze
Gerade bei Katzen kommt es häufig vor, dass sie ihren „Spaziergang durch die Nachbarschaft“ etwas ausdehnen und auch einmal in Gebiete vordringen, die ihnen noch unbekannt sind. Das neugierige Wesen der Katze schreckt dann auch nicht davor zurück, bei fremden Haushalten „anzuklopfen“ und um Essen und Streicheleinheiten zu betteln. Daher ist es wichtig, auf folgende Punkte zu achten:
Das Tier sieht gepflegt und wohlgenährt aus
Das Tier trägt ein Halsbändchen, Adresskapsel, eine Marke o.ä.
Wenn dies zutrifft, brauchen Sie sich um das Tier in der Regel nicht zu sorgen. Vermeiden Sie es, der Katze Futter hinzustellen. Sie hat in den meisten Fällen ein Zuhause und findet den Rückweg, wenn sie Hunger hat. Sollte die Katze ein Halsband tragen, kontrollieren Sie bitte, ob (evtl. inwendig) eine Nummer ersichtlich ist. Oder lassen Sie von einem Tierarzt überprüfen, ob das Tier gechipt ist. Evtl. können Sie so den Besitzer gleich direkt in Kenntnis setzen, dass seine Katze bei Ihnen ist.
Sollten Sie trotzdem das Gefühl haben, das Tier findet seinen Heimweg nicht mehr alleine, handeln Sie bitte wie nachfolgend beschrieben.
Das Tier wirkt desorientiert, verängstigt, verwirrt
Das Tier sieht verwahrlost und krank aus
In diesem Fall braucht das Tier Hilfe. Setzen Sie sich mit der 24-Std.-Notfallzentrale des TierRettungsDienstes Tel. 044 211 22 22 in Verbindung oder bringen Sie sie direkt zu einem Tierarzt / Tierspital in Ihrer Nähe.
Sie möchten die zugelaufene Katze behalten?
Sie müssen die Katze während der Suche nach dem Besitzer nicht zwingend in ein Tierheim abgeben.
Aber Sie sind als Finder gemäss Art. 720a ZGB gesetzlich verpflichtet, das Tier bei der kantonalen Meldestelle unter gefunden.tierdatenbank.ch oder telefonisch unter 0848 848 820 (Kanton Zürich) zu melden.
Nach Ablauf einer zweimonatigen Frist geht das Eigentum des Tieres an die Finderperson über. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht so macht er sich strafbar.
Das Gesetz ist das eine, aber bitte denken Sie daran, dass der Besitzer vielleicht schon verzweifelt nach seinem geliebten Vierbeiner sucht. Behalten Sie es nicht einfach, sondern versuchen Sie aktiv den Besitzer zu finden.
Hund
Es kommt gelegentlich vor, dass Hunde ohne deren Besitzer angetroffen werden. Vergewissern Sie sich als allererstes, ob sich in unmittelbarer Nähe jemand befindet, zu dem der Hund gehören könnte, oder ob beispielsweise der Hund vor dem Geschäft nicht doch einfach nur auf seinen Zweibeiner wartet.
Sollte dies nicht der Fall sein, überprüfen Sie als allererstes, ob der Hund eine Plakette am Halsband trägt. Viele Hundebesitzer haben Ihre Lieblinge mit solchen Plaketten, auf denen sich mindestens eine Telefonnummer befindet, ausgerüstet. In gewissen Kantonen werden auch noch die Hundemarken weiterverwendet. Anhand dieser Nummer kann Ihnen die Polizei unter der Tel. 117 helfen, mit dem Besitzer des Hundes in Kontakt zu treten.
Kein Halsband, keine Plakette, niemand anwesend
In diesem Fall kann der Chip des Hundes weiterhelfen. Diesen können Tierärzte, die Polizei und natürlich der TierRettungsDienst mittels einem speziellen Lesegerät ablesen. Bringen Sie den Hund zum nächsten Tierarzt oder zur Polizei.
Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns unter der 24-Std Notfallzentrale 044 211 22 22, so dass der Vierbeiner rasch möglichst zu seinem Besitzer zurückkehren kann.
Sie möchten den zugelaufenen Hund behalten?
Sie müssen den Hund während der Suche nach dem Besitzer nicht zwingend in ein Tierheim abgeben.
Aber Sie sind als Finder gemäss Art. 720a ZGB gesetzlich verpflichtet, das Tier bei der kantonalen Meldestelle unter gefunden.tierdatenbank.ch oder telefonisch unter 0848 848 820 (Kanton Zürich) zu melden. Nach Ablauf einer zweimonatigen Frist geht das Eigentum des Tieres an die Finderperson über. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht so macht er sich strafbar.
Das Gesetz ist das eine, aber bitte denken Sie daran, dass der Besitzer vielleicht schon verzweifelt nach seinem geliebten Vierbeiner sucht. Behalten Sie es nicht einfach, sondern versuchen Sie aktiv den Besitzer zu finden.
