Verkehrsunfälle mit Tieren

Immer wieder wird unser Tierrettungsdienst bei Verkehrsunfällen mit Tieren aufgeboten. Wer sich bei einem Unfall aus dem Staub macht und ein verletztes Tier einfach seinem Schicksal überlässt, begeht Fahrerflucht und macht sich zudem der Tierquälerei schuldig! Wie reagieren Sie also richtig bei einem Verkehrsunfall mit einem Tier?

Vorgehen bei einem Unfall mit einem Tier

Der*die Unfallverursacher*in ist gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) verpflichtet, sofort anzuhalten und unverzüglich die Polizei/die Wildhut zu verständigen. Die Unfallstelle muss mittels Pannendreieck und Warnblinker gesichert werden und der*die Autofahrer*in ist verpflichtet, am Unfallort zu warten, bis die Polizei eintrifft.

Erste Hilfe bei einem Haustier

Insbesondere Katzen erleiden beim Zusammenprall häufig nicht nur Verletzungen, sondern auch einen Schock. Dieser sorgt dafür, dass selbst schwerverletzte Tiere, sofern sie noch in der Lage sind, die Flucht ergreifen. Der*die Autofahrer*in sollte in jedem Fall nachsehen, ob das Tier auf der Strasse liegt oder sich in der näheren Umgebung «in Sicherheit» gebracht hat. Selbst wenn das Tier unauffindbar bleibt, muss der Unfall auf jeden Fall gemeldet werden.

Wenn man die Katze/den Hund findet, gilt es als erstes zu überprüfen, ob das Tier noch atmet. Wenn möglich sollte das Tier anschliessend vorsichtig gesichert und mit einem Tuch oder Ähnlichem im Auto untergebracht sowie in die nächste Tierarztpraxis transportiert werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass selbst schwerverletzte Tiere bei Schmerzen und Angst aggressiv reagieren können. Daher sollte man sich zwingend selber schützen, um Verletzungen wie Katzenbisse zu vermeiden. Sollte man selber nicht handeln können oder wollen, kann der Tierrettungsdienst jederzeit informiert werden. Dabei gilt es aber zu beachten, dass unter Umständen lebensrettende Zeit verloren gehen kann. Der Tierrettungsdienst schickt so schnell als möglich Rettungsfahrer*innen los, um sich des verletzten Tieres anzunehmen und es in die nächstgelegene Tierarztpraxis zu transportieren. Bei Unklarheiten kann der Tierrettungsdienst rund um die Uhr über die Einsatzzentrale kontaktiert und um Hilfe gebeten werden. Dabei kann er unter anderem die nächstgelegene geeignete Tierarztpraxis/Klinik informieren, Adressen heraussuchen und weitere Hilfestellung geben.

Falls die Katze/der Hund bereits tot ist, kann die Polizei vor Ort überprüfen, ob das Tier einen Chip hat, wodurch die Halter*innen ausfindig gemacht und informiert werden können.

Ein wichtiger Teil ist auch das Erstellen einer Fundmeldung. Der*die Autofahrer*in oder in Absprache auch der Tierrettungsdienst oder der Tierarzt, bzw. die Tierärztin sollten auf der Webseite der Schweizerischen Tiermeldezentrale www.stmz.ch oder bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere eine Fundmeldung erstellen. So haben die Halter*innen die Möglichkeit, von dem Unfall zu erfahren.