Vermisst/Zugelaufen: Hund

Es kommt gelegentlich vor, dass Hunde ohne ihre Halter*innen angetroffen werden. Vergewissern Sie sich als allererstes, ob sich in unmittelbarer Nähe jemand befindet, zu dem der Hund gehören könnte, oder ob beispielsweise der Hund vor dem Geschäft nicht doch einfach nur zum Warten angebunden wurde.

Sollte dies nicht der Fall sein, überprüfen Sie, ob der Hund eine Plakette am Halsband trägt. Viele Hundehalter*innen haben ihre Lieblinge mit solchen Plaketten, auf denen sich mindestens eine Telefonnummer befindet, ausgerüstet. In gewissen Kantonen werden auch noch Hundemarken weiterverwendet. Anhand dieser Nummer kann Ihnen die Polizei unter Tel. 117 helfen, mit den Hundehalter*innen des Hundes in Kontakt zu treten.

Kein Halsband, keine Plakette, niemand anwesend
In diesem Fall kann der Chip des Hundes weiterhelfen. Diesen können Tierärzte und Tierärztinnen, die Polizei und natürlich der Tierrettungsdienst mittels eines speziellen Lesegeräts ablesen. Bringen Sie den Hund in die nächste Tierarztpraxis oder zur Polizei. Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns unter der 24h-Notrufnummer 0800 211 222, so dass der Vierbeiner so rasch wie möglich in sein Zuhause zurückkehren kann.

Sie möchten den zugelaufenen Hund behalten?
Sie müssen den Hund während der Suche nach den Halter*innen nicht zwingend an ein Tierheim abgeben, aber Sie sind als Finder*in gemäss Art. 720a ZGB gesetzlich verpflichtet, das Tier bei der kantonalen Meldestelle für Zürich unter www.stmz.ch oder telefonisch unter 0848 357 358 (Kanton Zürich) zu melden. Nach Ablauf einer zweimonatigen Frist geht das Eigentum des Tieres an die Finderperson über. Verletzen Finder*innen die Anzeigepflicht, machen sie sich strafbar.

Das Gesetz ist das eine, aber bitte denken Sie daran, dass die Halter*innen vielleicht schon verzweifelt nach dem geliebten Vierbeiner suchen. Behalten Sie ihn nicht einfach, sondern versuchen Sie, sein Zuhause zu finden!